Die Aktionäre der Xpecunia Nordic AB (publ) werden hiermit zu einer außerordentlichen Hauptversammlung am 23. Januar 2023 um 10.00 – 11.00 Uhr in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Stockholm, Taptogatan 6, Schweden, einberufen.

Die Aktionäre der Xpecunia Nordic AB (publ) werden hiermit zu einer außerordentlichen Hauptversammlung am 23. Januar 2023 um 10.00 – 11.00 Uhr in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Stockholm, Taptogatan 6, einberufen. Die Registrierung für die Stimmabgabe beginnt um 09.30 Uhr und wird mit der Eröffnung der Sitzung unterbrochen.
Recht auf Teilnahme
Zur Teilnahme an der Jahreshauptversammlung ist berechtigt, wer am 13. Januar 2023 als Aktionär in dem von Euroclear Sweden AB geführten Aktienregister eingetragen ist und der Gesellschaft spätestens am 13. Januar 2023 seine Absicht zur Teilnahme an der Versammlung mitteilt. Die Benachrichtigung erfolgt per E-Mail an info@xpecunia.com. Die Anmeldung muss Name, Anschrift, Personal- oder Firmennummer, Telefonnummer (tagsüber) und ggf. die Anzahl der Assistenten (maximal zwei) enthalten. Nach der Registrierung der Anmeldung erhält der Anmelder eine Bestätigung. Erfolgt keine Bestätigung, wurde die Meldung nicht ordnungsgemäß vorgenommen.
Aktionäre, deren Aktien in einem Depot verwahrt werden, müssen die Aktien vorübergehend in ihrem eigenen Namen in das von Euroclear Sweden AB geführte Aktienregister eintragen lassen, um an der Versammlung teilnehmen zu können. Eine solche Eintragung muss spätestens am 12. Januar 2023 erfolgen und sollte rechtzeitig vor diesem Datum von der Person, die die Aktien hält, beantragt werden.

Vollmacht
Will sich ein Aktionär durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen, so ist diesem eine Vollmacht zu erteilen. Die Vollmacht muss schriftlich erfolgen, vom Aktionär unterzeichnet und datiert sein. Handelt es sich bei dem Aktionär um eine juristische Person, so ist der Anmeldung eine Kopie der Eintragungsurkunde oder, falls eine solche nicht vorliegt, die entsprechende Vollmachtsurkunde beizufügen. Das Dokument muss das Recht des Unterzeichners belegen, einen Bevollmächtigten für die juristische Person zu ernennen. Um die Teilnahme an der Versammlung zu erleichtern, sollten die Originalvollmacht und die Bescheinigung über die Eintragung und andere Vollmachtsurkunden bis spätestens 3. Januar an die Gesellschaft unter der oben genannten Adresse gesandt werden. Wurden die Originalvollmacht und die sonstigen Vollmachtsurkunden nicht im Voraus übermittelt, müssen die Originalvollmacht und die sonstigen Vollmachtsurkunden in der Sitzung vorgelegt werden. Vollmachtsformulare sind bei der Gesellschaft erhältlich und werden auf Anfrage an Aktionäre versandt, die ihre E-Mail-Adresse angeben.
Vorgeschlagene Tagesordnung
1. die Eröffnung
2. Wahl des Versammlungsleiters
3. die Erstellung und Genehmigung der Abstimmungsliste
4. die Genehmigung der Tagesordnung
5. Wahl von zwei Kassierern
6. die Prüfung, ob die Versammlung ordnungsgemäß einberufen wurde
7. Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats
8. Wahl des Vorsitzenden des Verwaltungsrats
9. die Beschlussfassung über die Ermächtigung des Verwaltungsrats zur Ausgabe von Aktien, Optionsscheinen oder Wandelschuldverschreibungen
10. die Ermächtigung des Vorstandsvorsitzenden, über Anpassungen der Beschlüsse zu entscheiden
11. die Entschließung zur Namensänderung
12. schluss

Vorschlag für eine Entscheidung
Wahl des Verwaltungsrats, des Präsidenten des Verwaltungsrats
Der Verwaltungsrat schlägt vor, dass die Versammlung beschließt
Daniel Moström zum Vorsitzenden der Versammlung zu wählen,
die Wiederwahl der Verwaltungsratsmitglieder Daniel Moström (Vorsitzender), Andreas Hall, Dimitrios Siapkas und Patrik Axsäter
Ermächtigung des Verwaltungsrats zur Ausgabe von Aktien, Wandelschuldverschreibungen oder Optionsscheinen (Punkt 9)
Der Verwaltungsrat schlägt einen Beschluss über die Ermächtigung zur Ausgabe von Aktien, Optionsscheinen und/oder Wandelschuldverschreibungen vor.
Der Verwaltungsrat beantragt, dass die Generalversammlung beschliesst, den Verwaltungsrat zu ermächtigen, einmal oder mehrmals im Zeitraum bis zur nächsten Generalversammlung eine Erhöhung des Aktienkapitals der Gesellschaft durch die Ausgabe von neuen Aktien, Optionsscheinen und/oder Wandelanleihen zu beschliessen. Der Verwaltungsrat kann über die Ausgabe von neuen Aktien, Optionsscheinen und/oder Wandelschuldverschreibungen mit oder ohne Abweichung von den Vorzugsrechten der Aktionäre und/oder mit Sacheinlage, Aufrechnung oder anderen Bedingungen gemäß Kapitel 2, Abschnitt 5, zweiter Absatz, 1-3 und 5 des schwedischen Aktiengesetzes (aktiebolagslagen) entscheiden. Die Emission gemäß der Ermächtigung erfolgt zu Marktbedingungen. Der Grund dafür, dass der Verwaltungsrat eine Emission mit Abweichung vom Vorzugsrecht der Aktionäre und/oder mit der Möglichkeit einer Sachkapitalerhöhung oder mit den oben beschriebenen Bedingungen beschließen kann, liegt darin, dass die Gesellschaft (i) in der Lage sein soll, bei Akquisitionsgeschäften Zahlungen für Aktien zu leisten, sowie (ii) in der Lage sein soll, ausreichendes Betriebskapital zur Finanzierung der Entwicklung der Gesellschaft bereitzustellen, und (iii) den Verwaltungsrat in die Lage versetzen soll, Emissionen an Investoren zu richten, die der Verwaltungsrat als strategisch wichtig für die Gesellschaft erachtet, und/oder (iv) Immobilien zu erwerben.
Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandsvorsitzenden, Anpassungen der Beschlüsse vorzunehmen (Punkt 10)
Der Verwaltungsrat schlägt vor, dass die Hauptversammlung den Chief Executive Officer oder die von ihm anderweitig beauftragte Person ermächtigt, geringfügige Anpassungen und Klarstellungen an den auf der Hauptversammlung gefassten Beschlüssen vorzunehmen, soweit dies für die Registrierung und Ausführung der Beschlüsse erforderlich ist.
Beschlussfassung über die Änderung des Namens (Punkt 11)
Ende 2022 erwarb das Unternehmen die Creturner International AB. Der Verwaltungsrat hat inzwischen beschlossen, die Creturner International AB in die Xpecunia Nordic AB zu integrieren. Diese Arbeiten haben bereits begonnen und werden voraussichtlich im Laufe des Jahres 2022 abgeschlossen sein.

Der Verwaltungsrat schlägt vor, dass die Gesellschaft im Jahr 2023 ihren Namen von Xpecunia Nordic AB (publ) in Creturner Group AB (publ) ändert. Der Verwaltungsrat ist der Ansicht, dass der Name Xpecunia veraltet ist und die gegenwärtige Geschäftstätigkeit nicht angemessen beschreibt. Creturner Group AB (publ) fasst deutlicher zusammen, dass das Unternehmen im Bereich der Umwelttechnologie tätig ist, und zwar sowohl im Bereich der erneuerbaren Energien als auch der Klima- und Umwelttechnologie, und dass der Name einen klaren Nachhaltigkeitsaspekt enthält. Mit dem Wechsel markiert das Unternehmen auch den Beginn einer neuen Ära, in der es eine neue Grundlage für weiteres Wachstum schafft. Die bestehenden Digital-Computing-Aktivitäten werden innerhalb des HPC-Geschäftsbereichs koordiniert, um die Abkehr von den bisher damit verbundenen Aktivitäten deutlich zu machen. Das Unternehmen geht davon aus, dass die Wachstumschancen in Zukunft verstärkt in der Umwelttechnik liegen werden.

Andere Informationen
Für die Gültigkeit des unter Punkt 11 genannten Beschlusses ist die Unterstützung von Aktionären erforderlich, die mindestens zwei Drittel der abgegebenen Stimmen und der in der Versammlung vertretenen Aktien vertreten.
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Mitteilung beläuft sich die Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft auf 53 068 392 Stammaktien. Die Gesamtzahl der Stimmen in der Gesellschaft beträgt 53 068 392.
Die vollständigen Unterlagen zu den Beschlüssen werden mindestens drei Wochen vor der Versammlung im Unternehmen und auf der Website des Unternehmens verfügbar sein. Die Unterlagen werden den Aktionären, die ihre E-Mail-Adresse angeben, auf Anfrage zugesandt. Der Verwaltungsrat und der geschäftsführende Direktor sind verpflichtet, auf Verlangen eines Aktionärs und wenn der Verwaltungsrat der Auffassung ist, dass dies ohne erheblichen Schaden für die Gesellschaft möglich ist, in der Hauptversammlung Auskunft über Umstände zu erteilen, die die Beurteilung eines Tagesordnungspunktes beeinflussen können, sowie über Umstände, die die Beurteilung der finanziellen Lage der Gesellschaft beeinflussen können.
Stockholm 22. Dezember 2022
Xpecunia Nordic AB (publ)
Direktorium