Die Anteilseigner der Xpecunia Nordic AB, Firmennr. 559152-3013 (das „Unternehmen“) wird hiermit zu einer außerordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, den 29. September 2022 um einberufen 16.00 Uhr auf dem Firmengelände, Taptogatan 6, bv, Stockholm, Schweden.

 
Die Anteilseigner der Xpecunia Nordic AB, Firmennr. 559152-3013 (das „Unternehmen“) wird hiermit zu einer außerordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, den 29. September 2022 um einberufen 16.00 Uhr auf dem Firmengelände, Taptogatan 6, bv, Stockholm.
Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, müssen, um zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt zu sein, am Tag der Hauptversammlung in das von Euroclear geführte Aktienregister eingetragen werden. Anteilsinhaber, deren Anteile von einem Treuhänder registriert wurden, müssen die Anteile auf ihren eigenen Namen im von Euroclear Sweden AB geführten Anteilsregister neu eintragen lassen, um an der Versammlung teilnehmen zu können. Diese Registrierung, die vorübergehend sein kann, muss bis zum 21. September abgeschlossen sein. Dies bedeutet, dass der Aktionär seinen Wunsch rechtzeitig vor diesem Datum dem Verwalter mitteilen muss.
Benachrichtigung
Aktionäre werden gebeten, ihre Teilnahme so anzumelden, dass die Benachrichtigung der Gesellschaft bis spätestens 19. September 2022 unter der Adresse Taptogatan 6, 115 26 Stockholm oder per E-Mail an info@xpecunia.com zugeht.
Bei der Meldung sind Name, Sozialversicherungs- oder Organisationsnummer (oder gleichwertig), Anschrift, Telefonnummer, Anteilsbesitz, Angaben zu etwaigen Hilfskräften und ggf. Angaben zu Stellvertretern oder Vertretern des Anteilseigners anzugeben.
Agent
Aktionäre, die beabsichtigen, durch einen Bevollmächtigten teilzunehmen, müssen eine datierte Vollmacht für die Bevollmächtigung ausstellen. Wird die Vollmacht von einer juristischen Person erteilt, ist eine beglaubigte Kopie der Handelsregisterauszug oder einer gleichwertigen Bescheinigung der juristischen Person beizufügen. Die Vollmacht darf maximal ein Jahr ab Ausstellung gültig sein. Das Original der Vollmacht und etwaiger Anmeldenachweise sind rechtzeitig vor der Hauptversammlung an die Gesellschaft unter der oben genannten Adresse zu senden.
Vorschlag für die Tagesordnung
1) Wahl des Vorsitzenden auf der Versammlung
2) Erstellung und Genehmigung des Wählerverzeichnisses
3) Auswahl von einem oder zwei Einstellern
4) Prüfung der ordnungsgemäßen Einberufung
5) Genehmigung der Tagesordnung
6) Vorschlag, dass die Hauptversammlung die Übernahme von Creturner International AB genehmigt und Aktien an die Eigentümer ausgibt, was 16.483.516 Aktien von Xpecunia Nordic AB zum Preis von SEK 3,64 im Austausch für 100 % der Aktien von Creturner International AB bedeutet. Der Vorschlag ist teilweise eine Transaktion mit verbundenen Parteien und muss von 90 % der an der Versammlung teilnehmenden Aktien genehmigt werden, die nicht von Aktionären von Xpecunia bevorzugt werden, die von der Transaktion mit verbundenen Parteien betroffen sind.
7) Beschlussvorschlag zur Ermächtigung zur Ausgabe von Aktien, Optionsscheinen und/oder Wandelanleihen.
Der Vorstand schlägt vor, dass die Hauptversammlung beschließt, den Vorstand zu ermächtigen, bei einer oder mehreren Gelegenheiten während des Zeitraums bis zur nächsten Hauptversammlung zu beschließen, das Aktienkapital der Gesellschaft durch neue Ausgabe von Aktien, Ausgabe von Optionsscheinen und/oder Wandelanleihen zu erhöhen. Der Vorstand muss in der Lage sein, über die Neuausgabe von Aktien, die Ausgabe von Optionsscheinen und/oder Wandelanleihen mit oder ohne Abweichung von den Bezugsrechten der Aktionäre und/oder mit Vorkehrungen für Sacheinlagen, Aufrechnung oder andere Bedingungen zu entscheiden gemäß Kapitel 2 Abschnitt 5 zweiter Absatz 1-3 und 5 des schwedischen Gesellschaftsgesetzes. Die Gesamtzahl der neu ausgegebenen Aktien und die Anzahl der Aktien, die durch den Umtausch von Wandelanleihen oder die Neuzeichnung von Aktien mit Unterstützung von Optionsscheinen hinzugefügt werden können, darf nicht mehr als fünfzig (50) Prozent der Gesamtzahl der ausstehenden Aktien der ausmachen Unternehmen, wenn die Autorisierung zum ersten Mal aufgerufen wird. Die Emission gemäß der Ermächtigung muss zu marktüblichen Bedingungen erfolgen. Der Grund, warum der Vorstand in der Lage sein sollte, über eine Ausgabe mit einer Abweichung vom Bezugsrecht der Aktionäre und/oder mit einer Bestimmung für eine Sach- und Aufrechnungsausgabe oder mit den oben genannten Bedingungen zu entscheiden, ist, dass die Gesellschaft (d ) Anteile an Akquisitionsgeschäften bezahlen können sollen,
Mehrheitserfordernis Beschlüsse gemäß vorstehender Ziffer 7 bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Unterstützung der Aktionäre mit mindestens zwei Dritteln sowohl der abgegebenen Stimmen als auch der auf der Versammlung vertretenen Aktien.
8) Andere Angelegenheiten, die gemäß dem schwedischen Gesellschaftsgesetz oder der Satzung bei der Versammlung eingehen
9) Schließung der Sitzung
Bereitstellung von Dokumenten
Vollständige Beschlussvorschläge und andere Dokumente gemäß dem schwedischen Gesellschaftsgesetz werden spätestens zwei Wochen vor der Versammlung am Sitz der Gesellschaft in Taptogatan 6, 115 26 Stockholm bereitgehalten. Die Unterlagen werden Aktionären auf Verlangen und unter Angabe ihrer Postanschrift auch kostenlos zugesandt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.
 
Stockholm im September 2022
Xpecunia Nordic AB
Gremium
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:
Daniel Moström, CEO von Xpecunia Nordic AB (publ) unter 070-744 6901
oder per E-Mail: daniel.mostrom@xpecunia.com